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Was muss der Hauseigentümer beachten?

Wir als Wasserversorger tragen die Verantwortung für die Trinkwasserqualität vom Wasserwerk bis zum Wasserzähler. Danach – zwischen Wasserzähler und Wasserhahn – liegt sie bei Ihnen bzw. beim Hauseigentümer. Der ist für die Hausinstallation und damit für die Leitungen hinter dem Wasserzähler zuständig!

Die Trinkwasserverordnung schreibt vor, dass der Gebäudeinhaber seine Wasserversorgungsanlage – und eine Hausinstallation ist eine solche – ordnungsgemäß betreiben muss. Er muss im Haus für den Erhalt der Trinkwasserqualität sorgen.

Sollte etwas defekt sein und muss ein Teil der Hausinstallation repariert oder erneuert werden, dann muss er einen zugelassenen Installateur mit den Arbeiten beauftragen! Das schreibt der Gesetzgeber in den „Allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung” vor.

Das gilt nicht nur für Wasserleitungen, sondern zum Beispiel auch für Armaturen und Warmwasseraufbereiter. Es dürfen nur Produkte verwendet werden, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Der zugelassene Installateur kann Ihnen genau sagen, welche Produkte dementsprechend in Ihrer Trinkwasseranlage zum Einsatz kommen dürfen.

Deshalb: Auch als erfahrener „Heimwerker” sollten Sie nicht selbst an der Hausinstallation arbeiten!
Und es gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Sollte beim „Heimwerken” an der Hausinstallation einmal etwas schief gehen, könnte das auch versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.