Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist ein Energiebedarfsausweis heute schon Pflicht. Bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden die bis 1965 fertig gestellt worden sind, ist Interessenten ab dem 01. Juli 2009 ein Energieausweis zugänglich zu machen. Weiterhin müssen in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr auch Energieausweise gut sichtbar ausgehängt werden.
Wenn Gebäude oder Gebäudeteile neu gebaut, verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast werden. Bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten muss nur dann ein Energieausweis ausgestellt werden, wenn im Zuge der Modernisierung eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, die eine kostengünstige Ausstellung des Ausweises ermöglicht. Ein Energieausweis gilt im Regelfall 10 Jahre. Für kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche müssen keine Energieausweise ausgestellt werden. Findet in einem Gebäude kein Nutzerwechsel statt und ergeben sich auch keine anderen Gründe, die zur Ausstellung verpflichten, besteht kein gesetzlicher Zwang einen Energieausweis auszustellen.
Ing.-Büro TGA
Heinz Burgemeister
BAFA-anerkannte Qualifikation
An der Vorderheide 2
19348 Perleberg
Tel. 03876-786308
Elektroinstallation
Jörg Brauer
Aussteller für Wohngebäude
An den Hufen 1
19348 Perleberg
Tel. 03876-79740
Bezirksschornsteinfegermeister
Guido Baumann
Geprüfter Gebäudeenergieberater im Handwerk
Kaarster Str. 2
19348 Perleberg
Tel. 03876-786981
t.b.o. Ingenieurbüro
Jürgen Oltersdorf
Bauvorlageberechtigter
Schuhstraße 24
19348 Perleberg
Tel. 03876-30030
Dipl.- Ing. (FH)
Peter Wieck
Bauvorlageberechtigter
Mönchort 1
19348 Perleberg
Tel. 03876-612528