Das Wichtigste ist bereits sicher: Alle Kundinnen und Kunden werden ihre ihnen zustehende Entlastung bekommen.
PVU gehört aktuell zu den günstigsten Erdgasversorgern. Die Erdgaspreise der PVU liegen deutlich unter der Preisbremse. Deshalb kommt die Preisbremse im Erdgas nicht zur Anwendung.
Die Strompreise der PVU liegen ca. 10 Cent über der Strompreisbremse i.H.v. 40 Cent pro Kilowattstunde. Deshalb greift die Strompreisbremse.
Betroffene Kundinnen und Kunden werden Mitte bis Ende April von PVU in einem Infoschreiben über die Umsetzung der Strompreisbremse und die Auswirkungen auf ihre jeweiligen Abschläge informiert.
Für die verzögerte Umsetzung der Preisbremse bitten wir ausdrücklich um Entschuldigung.
Grund für die Verzögerung in der Umsetzung sind die Vorgaben des Gesetzgebers und die knappen Fristen, um die aufwändigen IT-Prozesse auf die Preisbremsen hin anzupassen. Leider hat die vom Gesetzgeber vorgegebene Zeitvorgabe nicht ausgereicht, alle erforderlichen Prozesse mit der notwendigen Sorgfalt rechtzeitig umzusetzen.
Um der Strompreisbremse unter diesen Umständen weitestgehend gerecht zu werden, haben wir uns entschieden, für alle Stromkunden mit Preisbremse den Abschlag im Mai 2023 und September 2023 vollständig auszusetzen.
Zwei Abschläge in Summe liegen leicht über dem staatlich finanzierten Entlastungsbetrag eines Kunden. Den tatsächlichen Entlastungsbetrag erhalten alle Kunden auf der Jahresrechnung für 2023, die im Januar 2024 versendet wird.
Sollten Sie Fragen zur Entlastung durch die Preisbremse haben, stehen wir Ihnen gerne zu den veröffentlichten Sprechzeiten sowohl telefonisch als auch persönlich zur Verfügung. Per Mail geht natürlich immer.
Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Wir hoffen sehr auf Ihr Verständnis.
Ihr Team der PVU