Aktuelle Information der PVU zur Soforthilfe Gas
Alle Gaskundinnen und Gaskunden der PVU erhalten die staatliche Soforthilfe im Januar 2023.
Bis Ende November 2022 sind wir bei PVU davon ausgegangen, den exakten Erstattungsbetrag der Dezemberhilfe mit der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 auszahlen zu können. Leider können wir den Erstattungsbetrag der Soforthilfe erst dann auf die Jahresabrechnung bringen, wenn wir Zählerstände aus dem Dezember 2022 im Abrechnungssystem haben. Die Jahresabrechnungen 2022 der PVU beinhalten zu 95% Zählerstände aus dem November 2022. Fast alle Kunden der PVU wurden um den 22. November 2022 abgelesen und abgerechnet.
Variante 1 – Jahresabrechnungen mit Zählerständen aus November 2022
Bei allen Jahresabrechnungen 2022 mit einem Zählerstand aus dem November 2022, erfolgt die Soforthilfe Gas zunächst vorläufig: PVU wird den Abschlag für Erdgas im Januar 2023 aussetzen. Bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandats wird PVU den Januar-Abschlag 2023 für Erdgas nicht einziehen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Januar 2023 für Erdgas nicht leisten.
In der nächsten Jahresabrechnung im Dezember 2023 wird dann der staatlich finanzierte exakte Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Soforthilfe (Januar-Abschlag 2023) verrechnet. Der Versand der Jahresabrechnungen 2022 in der Variante 1 erfolgt in der ersten Kalenderwoche des Januar 2023.
Variante 2 - Jahresabrechnungen mit Zählerständen aus Dezember 2022
Bei Jahresabrechnungen 2022 mit einem Zählerstand aus dem Dezember 2022, wird bereits der exakte Erstattungsbetrag der Dezemberhilfe ermittelt und auf der Jahresabrechnung 2022 ausgewiesen. Der Versand dieser Rechnungen erfolgt ab Mitte Januar 2023.
Die technische Umsetzung der Soforthilfe ist für alle Energieversorger eine Herausforderung. PVU wird sie umsetzen. Jede Entlastung hilft.
Für die Erdgaskunden der PVU wurden die Preise in 2022 nicht erhöht. Da die Gasumlage Ende September von der Bundesregierung zurückgenommen wurde, war die angekündigte Preiserhöhung zum 01. Oktober 2022 nicht mehr notwendig und wurde ebenfalls zurückgenommen.
Die komplette Jahresabrechnung 2022 für Erdgas erfolgt mit 7 statt mit 19% Umsatzsteuer.
Das Team der PVU wünscht allen schöne Weihnachten und einen guten Rutsch!