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Wasserhärtebereiche
Der Deutsche Bundestag hat am 01.02.2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen. Das Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Nach § 9 des Gesetzes sind Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab.
Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht; die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche. Geringe Schwankungen der Trinkwasserhärte können auftreten, da dass Trinkwasser aus mehreren Brunnen mit jeweils differierenden Härtegraden gefördert wird. PVU liefert Trinkwasser des Härtebereiches mittelhart (Untersuchungsergebnis Februar 2012: 12,45° dH).
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